Mit dem 1. Oktober 2012 wird das gesamte Pfarrgebiet von St. Josef Reinlgasse zur Kurzparkzone. Diese gilt Montag bis Freitag (werktags) von 9:00 bis 19:00 Uhr.
Kostenloses Parken im Umkreis der Kirche ist weiterhin möglich
- an Samstagen und Sonntagen
- an Feiertagen
- werktags ab 19:00 Uhr
- werktags vor 9:00 Uhr.
Mit dem kostenlosen violetten Zehn-Minuten-Parkschein kann man auch weiterhin 10 Minuten stehen bleiben.
Kurzparken mit Kurzparkschein oder HANDY-Parken ist für max. 3 Stunden erlaubt und kostet 1 Euro pro halbe Stunde.
Dauerhaftes Parken ist nur für Fahrzeuge mit Parkpickerl erlaubt. Bewohner können dieses für ca. 230 Euro für 2 Jahre (bzw. 140 für 1 Jahr) beantragen.
Ausnahmeregelung: in Einkaufsstraßen (z.B. Linzer Straße und Hütteldorferstraße) gelten weiterhin Kurzparkzonenregelungen die vor Ort beschildert sind (MO-FR 8:00-18:00 und SA 8:00-12:00; Parkdauer max. 1,5 Stunden).