Taufe – Eucharistie – Erstkomminion – Krankenkommunion – Beichte/Buße – Firmung – Trauung – Krankensalbung
Zur Zeit Jesu Christi erlebten die Menschen durch ihn, dass Gott „ganz nahe ist“. Die von den Schriften des Alten Testamentes verheißene Gottesherrschaft war angebrochen. In dem, was Jesus verkündete, was er wirkte, wie er lebte und wie er für die Menschen da war, in dem wurde die Nähe Gottes erlebbar und fassbar. Die Sakramente sind gottesdienstliche Handlungen, in denen die Christen das heilbringende und erlösende Wirken Jesu Christi auch heute noch erfahren.
„Seid gewiss: Ich bin bei Euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“ (Mt 28,20)
Taufe
Die Anmeldung soll ca. ein bis zwei Monate vor dem Tauftermin in der Pfarrkanzlei erfolgen. Bitte bringen Sie dazu folgende Dokumente mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- ggf. Taufscheine und Trauschein der Eltern
- Taufschein (mit Firmeintragung) des Taufpaten
- ggf. Trauschein des Paten / der Patin.
Vor dem Tauftermin ist ein Taufgespräch (Eltern und Paten) mit einem Seelsorger verbindlich.
Eucharistie
Von einer Gluten-Unverträglichkeit betroffene Menschen, die bei der Kommunion gluten-arme Hostien empfangen wollen, mögen sich bitte vor der hl. Messe in der Sakristei melden.
Nur Hostien aus Weizenmehl dürfen nach den liturgischen Vorschriften als eucharistisches Brot in der Katholischen Kirche verwendet werden. Da es nicht möglich ist, gluten-freie Hostien aus Weizenmehl herzustellen, werden Hostien mit wenig Gluten (Gluten-Anteil liegt unter 0,008 Gramm pro 100 Gramm Mehl) als gluten-arm/glutenreduziert bezeichnet.
Quellen:
Erstkommunion
Zur Erstkommunion werden die Kinder ab der zweiten Volksschulklasse vorbereitet. Diese Erstkommunionvorbereitung soll in der Wohnpfarre stattfinden und geschieht in Zusammenarbeit von „Tischmüttern“ (und „-vätern“), Religionslehrerinnen und -lehrern und einem Priester.
Krankenkommunion
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen an keiner Messfeier mehr teilnehmen können, bietet Ihnen die Pfarre an, die Kommunion zu Hause zu empfangen. Bitte melden Sie dies in der Pfarrkanzlei (Tel. 0664 621 6933) und ein/e Kommunionsspender/in kommt zu Ihnen.
Beichte / Buße
Termine zur Beichte bitten wie Sie persönlich oder telefonisch zu vereinbaren.
(Tel. 0664 62 16 933) Beichtmöglichkeit besteht auch vor den Gottesdiensten.
Firmung
Die Firmung soll nicht vor dem vollendeten 12. Lebensjahr gespendet werden
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Pfarrkanzlei (0664 621 69 33).
Der Firmpate muss
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- katholisch und gefirmt sein
- darf mit keiner Strafe behaftet sein
- darf nicht Mutter oder Vater des Firmkandidaten sein
Trauung
Die Anmeldung erfolgt drei bis vier Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin in der Kanzlei der Wohnpfarre eines der beiden Partner.
Folgende Dokumente sind im Normalfall von beiden Partnern erforderlich:
- (Personal) Ausweis
- Meldezettel
- Geburtsurkunde
- Taufschein
Der rechtzeitige Besuch eines Eheseminares und ein vorbereitendes Gespräch mit einem Priester sind verpflichtend. Für Interessierte werden weitere Gesprächsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf die kirchliche Eheschließung angeboten.
Krankensalbung
Termine zur Krankensalbung bitten wir Sie persönlich oder telefonisch zu vereinbaren. (Tel. 0664 62 16 933)