Firmung

Die Firmung soll nicht vor dem vollendeten 12. Lebensjahr gespendet werden.

Der Firmpate muss

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • katholisch und gefirmt sein
  • darf mit keiner Strafe behaftet sein
  • darf nicht Mutter oder Vater des Firmkandidaten sein

Einladungsbrief:

 Wien, im Herbst

 Liebe Firmkandidatin, lieber Firmkandidat!

Eine große Möglichkeit und ein wichtiger Schritt stehen vor Dir – Dich firmen zu lassen. Vor fast 14 oder mehr Jahren wurdest Du getauft, damals haben Deine Eltern für Dich entschieden, dass Du lebst und dass Du Christ bist. Jetzt ist Deine Entscheidung gefragt: „Will ich diesen Weg weitergehen, bewusst und als meine Entscheidung für Gott?“ Du bist eingeladen, ein Stück Glaubensweg in unserer Pfarrgemeinde zu gehen und zu entdecken, ob der Weg des Glaubens Dein Weg ist. Die Firmung ist somit ein wichtiger, bewusster Schritt in deinem Glaubensleben.

Wenn Du/Ihr noch Fragen dazu habt, meldet Euch bitte in der Pfarrkanzlei (Tel. 0664 62 16 933).

Wir freuen uns auf Dich, ganz herzliche Grüße

Die Seelsorger der Pfarre St. Josef-Reinlgasse

BITTE TEILE UNS MIT, WENN DU WOANDERS ZU FIRMUNG GEHST.

 

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